AURUBIS AG
EQS-PVR: Aurubis AG: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
EQS Stimmrechtsmitteilung: Aurubis AG
Aurubis AG: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweite...
EQS Stimmrechtsmitteilung: Aurubis AG
Aurubis AG: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
05.02.2025 / 16:49 CET/CEST
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Die Rossmann Beteiligungs GmbH, Burgwedel, Deutschland, hat uns mit postalischem Schreiben vom 29.01.2025 (Eingang 05.02.2025) folgende Mitteilung gemäß § 43 Abs. 1 S. 1 WpHG zukommen lassen:
„Mit der Stimmrechtsmitteilung vom 22.01.2025 hat die Rossmann Beteiligungs GmbH bereits mitgeteilt, das ihr 10,01 % der Stimmrechte an der Aurubis AG gehören, also eine wesentliche Beteiligung gegeben ist.
Im Hinblick auf § 43 WpHG wird daher folgende Mitteilung gemacht:
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Bei den Investitionen der Rossmann Beteiligungs GmbH handelt es sich um eine Investition zur Erzielung von Handelsgewinnen.
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Die Rossmann Beteiligungs GmbH beabsichtigt, innerhalb der nächsten zwölf Monate durch den Erwerb von Aktien weitere Stimmrechte zu erlangen.
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Eine Einflussnahme auf die Besetzung des Aufsichtsrats strebt die Rossmann Beteiligungs GmbH derzeit nicht an. Eine Einflussnahme auf die Besetzung des Vorstands strebt die Rossmann Beteiligungs GmbH nicht an.
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Eine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Aurubis AG, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik, wird von der Rossmann Beteiligungs GmbH nicht angestrebt.
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Der Erwerb der Stimmrechte der Rossmann Beteiligungs GmbH wurde aus Eigenmitteln finanziert.“
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