EEII AG: Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 Kotierungsreglement: Beabsichtigte Beteiligung an Grupo Alves Bandeira abgebrochen
EEII AG / Schlagwort(e): Beteiligung/Unternehmensbeteiligung
EEII AG: Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 Kotierungsregle...
EEII AG / Schlagwort(e): Beteiligung/Unternehmensbeteiligung
EEII AG: Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 Kotierungsreglement: Beabsichtigte Beteiligung an Grupo Alves Bandeira abgebrochen
05.02.2025 / 17:45 CET/CEST
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 Kotierungsreglement: Beabsichtigte Beteiligung an Grupo Alves Bandeira abgebrochen
Zug, 05. Februar 2025
EEII AG die beabsichtigte Beteiligung an der (GAB) Grupo Alves Bandeira abgebrochen
Die Vertragsverhandlungen mit GAB mussten abgebrochen werden, da die Aktionäre der GAB dem Übernahmeangebot der EEII AG nicht zustimmten. EEII AG hat weitere Verhandlungen ausgeschlossen, da eine Erhöhung des Angebots nicht im Interesse der Aktionäre liegen würde.
Die Strategie von EEII, sich als ein führender Akteur im europäischen Energieinfrastruktursektor zu positionieren bleibt unverändert. EEII AG evaluiert zur Zeit weitere Opportunitäten und wird die Aktionäre bei konkreten Verhandlungserfolgen entsprechend informieren..
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
Marc Comina, Pressesprecher der EEII AG, marc@clpr.ch, +41 79 128 3495).
EEII ist an der Schweizer Börse (SIX) kotiert (Bloomberg: EEII SW Equity).
Ende der Adhoc-Mitteilung