Hero

„Überragende Bedeutung im Wettbewerb“: Apple muss mit Einschränkungen in Deutschland rechnen

Apple hat eine überragende marktübergreifende Bedeutung im Wettbewerb – das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Das Bundeskartellamt kann dem iPhone-Konzern damit bestimmte Geschäftspraktiken verbieten.