Toronto, ON / 6. Oktober 2026 / IRW-Press / Revival Gold Inc. (TSXV: RVG, OTCQX: RVLGF) („Revival Gold“ oder das „Unternehmen“) gibt bekannt, dass es eine „Advance Notice By-Law“ verabschiedet hat, die vorschreibt, dass das Unternehmen im Voraus benachrichtigt werden muss, wenn Aktionäre Direktoren nominieren, sofern die Nominierung nicht im Rahmen eines Antrags auf Einberufung einer Versammlung oder eines Aktionärsantrags erfolgt, jeweils gemäß dem Canada Business Corporations Act (das „Gesetz“).
Die Advance Notice By-Law legt ein klares Verfahren fest, das Aktionäre bei der Nominierung von Direktoren einhalten müssen, und trägt dazu bei, sicherzustellen, dass alle Aktionäre rechtzeitig ausreichende Informationen über die nominierten Direktoren erhalten, um ihre Stimmrechte auf informierter Grundlage ausüben zu können. Die Advance Notice By-Law entspricht in ihrer Ausgestaltung den Regelungen zur Vorankündigung, die von vielen anderen börsennotierten kanadischen Unternehmen verabschiedet wurden.
Die Advance Notice By-Law legt unter anderem Fristen fest, innerhalb derer Aktionäre das Unternehmen vor einer ordentlichen oder außerordentlichen Aktionärsversammlung, auf der Direktoren gewählt werden sollen, über die Nominierung von Direktoren informieren müssen. Sie legt außerdem fest, welche Informationen über den vorgeschlagenen Kandidaten ein Aktionär in die Mitteilung aufnehmen muss, damit diese gültig ist.
Im Falle einer ordentlichen Aktionärsversammlung muss die Mitteilung an das Unternehmen mindestens 30 Tage und höchstens 65 Tage vor dem Datum der ordentlichen Aktionärsversammlung erfolgen. Findet die ordentliche Aktionärsversammlung weniger als 50 Tage nach der erstmaligen öffentlichen Bekanntgabe ihres Termins statt, kann die Mitteilung spätestens bis zum Geschäftsschluss am 10. Tag nach dieser Bekanntgabe erfolgen. Im Falle einer außerordentlichen Aktionärsversammlung (bei der es sich nicht zugleich um eine ordentliche Aktionärsversammlung handelt) muss die Mitteilung an das Unternehmen spätestens bis zum Geschäftsschluss am 15. Tag nach der erstmaligen öffentlichen Bekanntgabe des Termins der außerordentlichen Aktionärsversammlung erfolgen.
Die Advance Notice By-Law schreibt außerdem die ordnungsgemäße schriftliche Form der Mitteilung eines Aktionärs vor und sieht vor, dass das Board of Directors des Unternehmens nach eigenem Ermessen auf die Einhaltung einzelner Anforderungen dieser Bestimmungen verzichten kann. Die Advance Notice By-Law tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft und wird den Aktionären auf der nächsten ordentlichen und außerordentlichen Aktionärsversammlung des Unternehmens, die am 18. November 2026 stattfinden wird (die „Versammlung“), zur Genehmigung, Bestätigung und Ratifizierung vorgelegt. Gemäß den Bestimmungen des Gesetzes bleibt die Advance Notice By-Law nur dann wirksam, wenn sie durch einen Beschluss genehmigt, ratifiziert und bestätigt wird, der von den Aktionären des Unternehmens auf der Versammlung mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen angenommen wird.
Über Revival Gold Inc.
Revival Gold ist einer der größten reinen Goldminenentwickler in den Vereinigten Staaten. Das Unternehmen treibt die Erschließung des Goldprojekts Mercur in Utah voran und führt laufende Explorationsarbeiten auf dem Goldprojekt Beartrack-Arnett in Idaho durch. Revival Gold notiert an der TSX Venture Exchange unter dem Kürzel „RVG“ und am OTCQX-Markt unter dem Kürzel „RVLGF“. Der Hauptsitz des Unternehmens befindet sich in Toronto (Kanada), sein amerikanisches Explorations- und Erschließungsbüro befindet sich in Salmon (Idaho, USA).
Für weitere Informationen kontaktieren Sie:
Hugh Agro, President & CEO oder Lisa Ross, Executive Vice President & CFO
Telefon: (416) 366-4100 oder E-Mail: info@revival-gold.com
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