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GZO AG: Gläubigergruppe erreicht Unterstützung für alle an der GZO-Gläubigerversammlung präsentierten Vorschläge

Dynamics Group AG / Schlagwort(e): Anleihe
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Dynamics Group AG / Schlagwort(e): Anleihe
GZO AG: Gläubigergruppe erreicht Unterstützung für alle an der GZO-Gläubigerversammlung präsentierten Vorschläge

09.12.2024 / 10:00 CET/CEST


Pressemitteilung

GZO AG: Gläubigergruppe erreicht Unterstützung für alle an der GZO-Gläubigerversammlung präsentierten Vorschläge

Wetzikon, 9. Dezember 2024 - Am 6. Dezember 2024 wurde die von Clearway Capital („Clearway“) angeführte Gläubigergruppe darüber informiert, dass zusätzliche Stimmen zur Unterstützung ihrer Vorschläge im Zusammenhang mit der Verlängerung der Laufzeit der ausgefallenen 1.875 %-Anleihe der GZO AG („GZO“ oder „das Unternehmen“) mit Fälligkeit im Juni 2024 (ISIN CH0240109618) beim Unternehmen eingereicht wurden. Clearway ist dabei, das Gericht in Hinwil darüber zu informieren, dass der Vorschlag von mehr als zwei Dritteln der Anleihegläubiger angenommen wurde und damit für die Anleihegläubiger rechtsverbindlich ist.

Anlässlich einer Versammlung der Anleihegläubiger am25. Oktober stimmten die Anleihegläubiger mit überwältigender Mehrheit für die Vorschläge der Gläubigergruppe. Die erforderliche Schwelle für die Rechtsverbindlichkeit der Vorschläge wurde aber um nur 770.000 Stimmen verfehlt, was weniger als 0.5% des Nominalwerts der Anleihe entspricht.

Gemäss Artikel 1172 Absatz 2 des Schweizer Obligationenrechts können Anleihegläubiger, die zum Zeitpunkt der Anleihegläubigerversammlung am 25. Oktober Anleihen hielten und nicht an der Versammlung teilnahmen, innerhalb von zwei Monaten nach der Versammlung immer noch abstimmen. Dem Unternehmen wurden mittlerweile genügend zusätzliche Stimmen für den Vorschlag vorgelegt, um die erforderliche Schwelle von zwei Dritteln zu erreichen.

Um Missverständnisse zu vermeiden: GZO ist nicht verpflichtet, den Vorschlag der Anleihegläubiger anzunehmen. Da dem Unternehmen nun jedoch offiziell eine Alternative zur Nachlassstundung zur Verfügung steht, werden alle Massnahmen, die GZO und deren Verwaltungsrat ergreifen, um einen Ausstieg aus der Nachlassstundung zu vermeiden, einschliesslich möglicher Wertberichtigungen, sorgfältig geprüft und sie könnten den Verwaltungsrat persönlich haftbar machen.

„Die Handlungen des GZO-Verwaltungsrats sind für die Schweizer Kapitalmärkte unglaublich schädlich und schaffen einen gefährlichen Präzedenzfall. Die Mehrheit der GZO-Anleihegläubiger sind Pensionskassen und ähnliche Institutionen, die Anleihen unter der korrekten Annahme gekauft haben, dass sie durch wertvolle Vermögenswerte abgesichert sind. Der GZO-Verwaltungsrat versucht nun, juristische Tricks anzuwenden, um Tausende von Rentnern und Sparern um Werte zu bringen, die ihnen rechtmässig zustehen. Das werden wir nicht zulassen“, sagte Gianluca Ferrari, CEO von Clearway Capital.

Die Gläubigergruppe dankt den Anleihegläubigern für ihre überwältigende Unterstützung und begrüsst die zahlreichen Voten der Anleihegläubiger, die sich nach der Versammlung an uns gewandt haben, weil sie mit dem vorgeschlagenen Sanierungsplan der GZO nicht einverstanden sind.

Kontakt

GZO Creditor Group
c/o Dynamics Group
Andreas Durisch
079 358 87 32
contact@gzo-bondholder.ch
www.gzo-bondholder.ch


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