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EQS-News: Commerzbank Aktiengesellschaft
/ Schlagwort(e): Stellungnahme
Die Commerzbank AG hat die jüngste, am 2. Juni 2026 vorgenommene Veröffentlichung der UniCredit über die Annahmequoten ihres Übernahmeangebots zur Kenntnis genommen. Nach Auffassung der Commerzbank sind die zuletzt von der UniCredit kommunizierten Daten ohne ergänzende Erläuterungen irreführend und begründen den Verdacht eines Handelns mit dem Ziel, ihre Position in der Wahrnehmung des Marktes künstlich aufzublähen. Dies erfordert aus Sicht der Commerzbank Aufklärung. Infolge der Meldungen der UniCredit werden in der öffentlichen Diskussion zunehmend direkt gehaltene Aktien, angediente Aktien, Derivatepositionen und andere Formen wirtschaftlichen Exposures zusammengefasst, wobei in Teilen der Berichterstattung aggregierte Positionen von über 50 % genannt werden. Diese Kategorien unterscheiden sich jedoch grundlegend voneinander und sollten nicht gleichgesetzt werden. Gemäß eigenen Angaben der UniCredit hält sie derzeit rund 27 % der Commerzbank-Aktien direkt. Die übrigen gemeldeten Positionen betreffen überwiegend angediente Aktien und Derivate und sollten nicht als gleichwertige physische Aktienbestände, Stimmrechte oder Kontrollmöglichkeiten interpretiert werden. Drei Aspekte bedürfen der Klarstellung: Keine Anhaltspunkte für marktübliche Absicherung der Derivate Basierend auf Informationen zur Aktionärsstruktur, die der Commerzbank von Verwahrstellen bereitgestellt wurden, halten Investmentbanken und Kapitalmarktintermediäre, die als Gegenparteien der gemeldeten Derivatepositionen der UniCredit identifiziert wurden, in ihrer Gesamtheit nur einen begrenzten Anteil physischer Commerzbank-Aktien als Absicherung der Derivate. Es wäre daher noch eine beträchtliche Anzahl zusätzlicher Aktien von bestehenden Aktionären am Markt zu erwerben, bevor Beteiligungsquoten erreicht werden könnten, die dem aktuell öffentlich diskutierten Niveau entsprächen. Angediente Aktien stammen überwiegend von Derivate-Gegenparteien der UniCredit Die zuletzt gemeldeten angedienten Aktien im Gesamtvolumen von 7,58 % werfen erhebliche Fragen hinsichtlich ihrer wirtschaftlichen Herkunft und Interpretation auf. Nach den der Commerzbank aktuell vorliegenden Informationen konnte bislang keine einzige Angebotsannahme eines institutionellen Investors identifiziert werden, und die Summe sämtlicher Annahmen durch Privatanleger entspricht einem Aktienanteil von lediglich rund 0,05 %. Das insgesamt angediente Volumen stammt überwiegend von Banken und mit ihnen verbundenen Parteien, von denen einige bekannte Derivate-Gegenparteien der UniCredit sind – wie etwa Nomura mit 2,06 %. Vor diesem Hintergrund deuten die vorliegenden Daten darauf hin, dass die gemeldeten angedienten Aktien – entgegen den Aussagen der UniCredit – nicht als Beleg für eine unabhängige Unterstützung der Aktionärinnen und Aktionäre für das Angebots gewertet werden können. Logik der andienenden Banken höchst unklar Festzuhalten ist, dass es ein signifikantes Andienen von Aktien gab, obwohl der Börsenkurs der Commerzbank-Aktie durchgehend über dem implizierten Wert der Angebotsgegenleistung liegt. Zudem ist es höchst ungewöhnlich, dass Aktien in der Mitte der Angebotsperiode angedient werden. Es bedarf daher hinreichender Transparenz durch die betreffenden Marktteilnehmer über die wirtschaftlichen Anreize, Vereinbarungen und Geschäftsbeziehungen, die den zuvor genannten Annahmen des Übernahmeangebots zugrunde liegen. Commerzbank beantragt Prüfung bei Aufsichtsbehörde Angesichts der erheblichen kapitalmarktbezogenen und regulatorischen Implikationen dieser Sachverhalte sowie gewichtiger Bedenken ihrer Aktionärinnen und Aktionäre stellt die Commerzbank der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die relevanten öffentlich verfügbaren Informationen sowie ihre eigene Analyse und Erkenntnisse zur Verfügung. Die Commerzbank spricht sich für eine umfassende Prüfung des Sachverhalts aus, um dem Markt ein vollständiges Bild zu geben. Transparenz und eine sorgfältige aufsichtsrechtliche Prüfung sind im Interesse aller Marktteilnehmer, Investoren und Stakeholder. Dies gilt in besonderem Maße im Rahmen eines laufenden Übernahmeangebots, in dem Aktionärinnen und Aktionäre ihre Entscheidungen auf der Grundlage vollständiger, korrekter und angemessen kontextualisierter Informationen treffen können müssen. Die Commerzbank empfiehlt Marktteilnehmern und Investoren, keine abschließenden Schlussfolgerungen hinsichtlich Aktienverteilung, Einfluss, Kontrolle oder die tatsächliche Unterstützung des Angebots durch die Aktionäre zu ziehen, bis die zugrundeliegenden Sachverhalte vollständig aufgeklärt und angemessen offengelegt worden sind. Die Commerzbank empfiehlt institutionellen Investoren zudem, die Wertpapierleihaktivitäten ihrer Verwahrstellen vor dem Hintergrund einer möglichen Nutzung für Andienungen zu prüfen und gegebenenfalls zu überdenken.
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03.06.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. |
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