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EQS Zulassungsfolgepflichtmitteilung: IONOS Group SE / Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordn...

EQS Zulassungsfolgepflichtmitteilung: IONOS Group SE / Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR) i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 // Aktienrückkauf – 10. Zwischenmeldung
IONOS Group SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

22.07.2024 / 10:07 CET/CEST
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Die IONOS Group SE hat im Zeitraum vom 15. Juli 2024 bis einschließlich 19. Juli 2024 insgesamt 116.223 eigene Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms erworben, dessen Beginn mit Bekanntmachung vom 16. Mai 2024 gemäß Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 für den 17. Mai 2024 mitgeteilt wurde.

Dabei wurden Aktien wie folgt erworben:

DatumGesamtvolumen täglich zurückerworbener Aktien (Stück)Täglicher volumengewichteter Durchschnittskurs in EUR (ohne Erwerbsnebenkosten, kaufmännisch gerundet auf 4 Nachkommastellen)
15.07.202424.20026,2775
16.07.202426.90027,0572
17.07.202426.90025,9749
18.07.202426.25025,8933
19.07.202411.97325,4290

Somit beläuft sich das Gesamtvolumen der bislang im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms seit dem 17. Mai 2024 durch die IONOS Group SE zurückerworbenen Aktien auf 773.408 Stück.

Weitere Informationen gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind im Internet unter https://www.ionos-group.com/de/investor-relations/aktie/aktienrueckkauf.html

Der Erwerb der eigenen Aktien erfolgte durch ein von der IONOS Group SE beauftragtes Kreditinstitut ausschließlich über die Frankfurter Wertpapierbörse (XETRA-Handel).

Montabaur, den 22. Juli 2024

IONOS Group SE

Der Vorstand


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