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EQS-Ad-hoc: Readcrest Capital AG / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahmen / Sonstige Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 DIESE MITTEILUNG, EINSCHLIESSLICH DER DARIN ENTHALTENEN INFORMATIONEN, UNTERLIEGT EINSCHRÄNKUNGEN UND IST NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN WEITERGABE, VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG IN DEN ODER IN DIE VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, JAPAN, KANADA, SÜDAFRIKA ODER IN EINE ANDERE RECHTSORDNUNG, IN DER DIE VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE UNRECHTMÄSSIG WÄRE, ODER AN PERSONEN IN EINER SOLCHEN RECHTSORDNUNG BESTIMMT. DIESE MITTEILUNG DIENT NUR ZU INFORMATIONSZWECKEN UND STELLT KEIN ANGEBOT VON WERTPAPIEREN IN IRGENDEINER RECHTSORDNUNG DAR. Readcrest Capital AG beschließt Begebung von Wandelschuldverschreibungen unter Bezugsrechtsausschluss mit einem Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 10 Mio. und einer Laufzeit bis 2031 Hamburg, den 22. Oktober 2026 – Der Vorstand der Readcrest Capital AG (ISIN: DE000A0LE3J1 / WKN: A0LE3J; „Gesellschaft“) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft beschlossen, nicht nachrangige, unbesicherte Wandelschuldverschreibungen mit einem Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 10 Mio. („Wandelschuldverschreibungen“) zu begeben. Die Wandelschuldverschreibungen mit einem Nennbetrag von jeweils EUR 1.000,00 können in neue auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft gewandelt oder in bar zurückgezahlt werden. Die Gesellschaft macht von der durch die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft vom 13. August 2025 unter Tagesordnungspunkt 17 beschlossenen Ermächtigung in der durch Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung vom 16. März 2026 unter Tagesordnungspunkt 1 geänderten Fassung Gebrauch. Die Wandelschuldverschreibungen werden zu 100 % ihres Nennbetrags begeben und mit einem Zinssatz von 5,00 % p.a. verzinst. Sofern die Wandelschuldverschreibungen nicht zuvor gewandelt, zurückgezahlt oder zurückgekauft und entwertet wurden, werden sie bei Fälligkeit am 28. Oktober 2031 zu einem Rückzahlungsbetrag von 125 % des Nennbetrags zuzüglich aufgelaufener Zinsen zurückgezahlt. Der anfängliche Wandlungspreis wurde auf EUR 3,00 festgesetzt. Dies entspricht einer Wandlungsprämie von rund 123,9 % auf den Aktienreferenzpreis von EUR 1,34, der dem Schlusskurs (XETRA) der Aktie der Gesellschaft vom 21. Oktober 2026 entspricht. Das Bezugsrecht der Aktionäre der Gesellschaft zum Bezug der Wandelschuldverschreibungen wurde auf Grundlage der Ermächtigung der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 13. August 2025 unter Tagesordnungspunkt 17 lit. f) Ziffer (ii) ausgeschlossen. Die Wandelschuldverschreibungen werden ausschließlich bei ausgewählten Investoren im Rahmen einer Privatplatzierung platziert. Die Gesellschaft beabsichtigt, den Nettoerlös aus der Emission der Wandelschuldverschreibungen für weitere Investitionen zu verwenden. Die Gesellschaft beabsichtigt, die Einbeziehung der Wandelschuldverschreibungen in den Handel im Freiverkehr der Börse Hamburg zu beantragen. Kontakt
Diese Mitteilung und die darin enthaltenen Informationen unterliegen Einschränkungen und dürfen weder direkt noch indirekt in den Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich deren Territorien und Besitzungen), Australien, Japan, Kanada, Südafrika oder in anderen Ländern, in denen eine solche Veröffentlichung, Verbreitung oder Bekanntmachung rechtswidrig sein könnte, veröffentlicht, verbreitet oder bekanntgemacht werden. Die Veröffentlichung, Verbreitung oder Bekanntmachung dieser Mitteilung kann in bestimmten Rechtsordnungen gesetzlichen Einschränkungen unterliegen, und alle Personen, die im Besitz dieser Mitteilung oder anderer hierin erwähnter Informationen sind, sollten sich über solche Einschränkungen informieren und diese beachten. Darüber hinaus dient diese Mitteilung nur zu Informationszwecken und stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, zum Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren in irgendeiner Rechtsordnung dar. Jede Nichteinhaltung dieser Einschränkungen kann einen Verstoß gegen die Wertpapiergesetze der jeweiligen Länder darstellen. Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, zum Verkauf oder zur Zeichnung von jeglichen Wertpapieren der Gesellschaft bzw. einer ihrer Tochtergesellschaften in den Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Japan, Kanada, Südafrika oder einer anderen Rechtsordnung dar, in welcher derartige Angebote bzw. Aufforderungen zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, zum Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren nach geltendem Recht verboten wären. In keiner Rechtsordnung darf diese Bekanntmachung bzw. irgendein Teil ihres Inhalts als Grundlage eines Angebots oder eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung herangezogen werden, noch darf sich unter keinen Umständen im Zusammenhang mit einem solchen Angebot auf sie verlassen werden. Die Wandelschuldverschreibungen und die zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung angebotenen Aktien sind nicht, und werden auch zukünftig nicht, gemäß dem U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung („Securities Act“) registriert oder bei einer Wertpapieraufsichtsbehörde eines Bundesstaates oder einer anderen Rechtsordnung der Vereinigten Staaten registriert und dürfen weder direkt noch indirekt in den Vereinigten Staaten angeboten, verkauft, verpfändet, übernommen, ausgeübt, weiterverkauft, aufgegeben, übertragen oder geliefert werden, es sei denn, es liegt eine Befreiung von den Registrierungsanforderungen des Securities Act vor oder es handelt sich um eine Transaktion, die in Übereinstimmung mit den geltenden Wertpapiergesetzen eines Bundesstaates oder einer anderen Rechtsordnung der Vereinigten Staaten nicht den Registrierungsanforderungen des Securities Act unterliegt. Die hierin erwähnten Wertpapiere wurden weder von der U.S. Securities and Exchange Commission, einer bundesstaatlichen Wertpapieraufsichtsbehörde in den Vereinigten Staaten oder einer anderen US-Aufsichtsbehörde genehmigt, abgelehnt oder empfohlen, noch hat eine der vorgenannten Behörden die Vorzüge des Angebots der hierin erwähnten Wertpapiere beurteilt oder befürwortet. Es wird kein öffentliches Angebot oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren der Gesellschaft in den Vereinigten Staaten oder einer anderen Rechtsordnung durchgeführt. Ende der Insiderinformation
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| Sprache: | Deutsch |
| Unternehmen: | Readcrest Capital AG |
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| E-Mail: | info@readcrest.com |
| Internet: | www.readcrest.com |
| ISIN: | DE000A0LE3J1 |
| WKN: | A0LE3J |
| Börsen: | Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in Düsseldorf, Hamburg, Stuttgart, Tradegate BSX |
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