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EQS-Adhoc: Blue Energy Group AG: Blue Energy Group AG wird die Gläubiger ihrer Anleihen (DE000A12T283; DE000A2GS336) zu einer Gläubigerversammlung zur Verlängerung der Laufzeiten um jeweils 5 Jahre aufrufen.

EQS-Ad-hoc: Blue Energy Group AG / Schlagwort(e): Anleihe
Blue Energy Group AG: Blue Energy Group AG wird die Gläubige...

EQS-Ad-hoc: Blue Energy Group AG / Schlagwort(e): Anleihe
Blue Energy Group AG: Blue Energy Group AG wird die Gläubiger ihrer Anleihen (DE000A12T283; DE000A2GS336) zu einer Gläubigerversammlung zur Verlängerung der Laufzeiten um jeweils 5 Jahre aufrufen.

19.09.2024 / 10:08 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.


Die Blue Energy Group AG gibt bekannt, dass der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen hat, den Gläubigern der von ihr ausgegebenen Anleihen mit der

  1. ISIN DE000A12T283, valutierend in Höhe von EUR 5.642.000, mit einer ursprünglichen Laufzeit bis zum 31. Dezember 2024 und qualifiziertem Nachrang, und

  2. ISIN DE000A2GS336, valutierend in Höhe von EUR 5.139.000, mit einer ursprünglichen Laufzeit bis zum 30. Dezember 2025, vorzuschlagen, mittels eines Beschlusses der Gläubiger die Laufzeit beider Anleihen um jeweils 5 Jahre bis zum 31.12.2029 bzw. 30.12.2030 zu verlängern.
    Grund hierfür ist, dass nach Einschätzung des Vorstands die planmäßige Rückführung der Inhaberschuldverschreibung mit der ISIN DE000A12T283 zum Fälligkeitsdatum 31. Dezember 2024 aufgrund des schwierigen Marktumfeldes aktuell nicht gesichert ist. Zugleich hat die Emittentin die Erwartung, dass sich im Umfeld der laufenden Energie- und Wärmewende die Geschäftsumfänge deutlich ausweiten werden. Mit der geplanten Prolongation der Anleihen erhält die Blue Energy Group AG die notwendige Flexibilität bei der geplanten Geschäftsentwicklung.
    Zu einer Abstimmung ohne Versammlung gemäß § 18 SchVG wird voraussichtlich Ende September / Anfang Oktober 2024 aufgefordert werden. Die schriftliche Stimmabgabe ist für Oktober 2024 vorgesehen. Sollte das erforderliche Quorum bei dieser Stimmabgabe nicht erreicht werden, wird die Gesellschaft dafür sorgen, dass kurzfristig zu einer (zweiten) Präsenzversammlung eingeladen wird.
    Weitere Möglichkeiten und Anpassungen der jeweiligen Anleihebedingungen werden derzeit geprüft und sollen mit den großen Gläubigern der Gesellschaft bzw. deren Vertretern abgestimmt werden.

Ende der Insiderinformation


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