GIGASET AG O.N.
Börsenhandel von Gigaset AG bei Xetra eingestellt wegen Insolvenzantrag: Zulassung zum Prime Standard könnte widerrufen werden
Ad hoc am 26.09.2023: Die Gigaset AG, ein international agierendes Unternehmen im Bereich der Kommunikationstechnologie und Marktführer bei DECT-Telefonen in Europa, hat die Einstellung des Börsenhandels ihrer Aktien auf dem Handelsplatz Xetra bekannt gegeben. Dies erfolgte auf Grund eines Antrags auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft, welche dadurch die CCP-Fähigkeit (Central Counter Part), eine Voraussetzung für den Xetra-Handel, verloren hat. Zudem steht eine Anhörung der Frankfurter Wertpapierbörse bezüglich des Widerrufs der Zulassung zum Teilbereich des regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) bevor.
Der internationale Kommunikationstechnologie-Riese, Gigaset AG, hat die Einstellung des Börsenhandels ihrer Aktien am Handelsplatz Xetra am 26.09.2023 bekannt gegeben. Dieser Schritt erfolgt aufgrund eines Insolvenzantrags über das Vermögen der Gesellschaft, was zur Folge hat, dass Gigaset seine CCP-Fähigkeit (Central Counter Part) verliert - eine entscheidende Voraussetzung für den Handel auf Xetra.
Zusätzlich steht eine Anhörung der Frankfurter Wertpapierbörse an, bei der es um den Widerruf der Zulassung zum Teilbereich des regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) geht. Der Vorstand von Gigaset rechnet damit, dass die Geschäftsführung der Frankfurter Börse diese Möglichkeit nutzen wird.
Obwohl ein solcher Widerruf keinen Einfluss auf die Zulassung zum regulierten Markt (General Standard) hätte, weist der Vorstand darauf hin, dass bei dauerhafter Nichtgewährleistung eines ordnungsgemäßen Börsenhandels oder Fortschreiten des Insolvenzverfahrens auch ein Widerruf dieser Zulassung in Betracht kommt.
Begriffserklärungen:
-
CCP-Fähigkeit (Central Counter Part): Eine zentrale Gegenpartei ist eine Einrichtung, die Käufern und Verkäufern von Finanzinstrumenten als Vertragspartner gegenübertritt und dadurch das Ausfallrisiko mindert.
-
Insolvenzverfahren: Ein gerichtliches Verfahren zur Befriedigung der Gläubiger einer zahlungsunfähigen oder überschuldeten natürlichen oder juristischen Person durch gemeinschaftliche Verwertung des Schuldnervermögens.
-
Regulierter Markt (General Standard): Ein von einer staatlichen Aufsichtsbehörde überwachter und regulierter Marktsegment, das weniger strenge Zulassungs- und Folgepflichten als der Prime Standard vorsieht.
-
Prime Standard: Eine Börsensegment mit zusätzlichen Zulassungsfolgepflichten gegenüber dem regulierten Markt. Unternehmen müssen hier unter anderem Quartalsberichte in deutscher und englischer Sprache veröffentlichen.